Finanzplanung

Von Frau zu Frau: Nachlass­planung und Willensvollstreckung

Mit den Themen Nachlass­planung und Willens­voll­stre­ckung startete Rahn+Bodmer Co. im März eine neue Serie von Gesprächs­runden, die sich vor allem an Frauen und ihre Bedürf­nisse richtet. Moderiert werden die Anlässe von unseren Spezia­lis­tinnen zum Beispiel aus dem Bereich Steuern und Nachlass­planung sowie Kundenberatung.

Was versteht man überhaupt unter Nachlass­planung und wann ist der richtige Zeitpunkt, um diese anzugehen? Was wird sich mit dem Abschluss der Revision des Erbrechts ändern? Nicole Nussbaumer, Leiterin Steuern und Nachlass­planung, sowie Patricia Isner-Sigrist, Kunden­be­ra­terin, erläu­terten Frauen unter­schied­lichsten Alters,
was es beim Thema Nachlass­planung alles zu bedenken gibt und zeigten auf, wo das Gesetz Gestal­tung­s­pielraum zulässt.

Ausgangs­punkt Ehegüterrecht

Bei Ehepaaren ist das Ehegü­ter­recht Ausgangs­punkt jeder Nachlass­planung. Beide Rechts­be­reiche, das heisst sowohl das Ehegüter- als auch das Erbrecht, verteilen das Vermögen im Erbfall zwischen dem erstver­ster­benden und dem überle­benden Ehegatten. So hat das Ehegü­ter­recht entschei­dende Auswir­kungen auf die Grösse des Nachlasses und (nur!) was nicht im Rahmen der güter­recht­lichen Aufteilung an den überle­benden Ehepartner geht, gehört zum Erbe des Verstorbenen.

Das Gesetz lässt Gestal­tungs­spielraum zu

Nach Schweizer Recht gibt es erbrechtlich zwei Gestal­tungs­in­tru­mente: das einseitige Testament und der bindende Erbvertrag. Die richtige Wahl ist abhängig von der zu regelnden (Familien)-Konstellation, wobei die Auswir­kungen dieser Instru­mente sehr unter­schiedlich sind. Häufig ist die gesetz­liche Erbfolge, wenn also keine andere Verein­barung getroffen wurde, nicht angemessen oder sogar unerwünscht. In der Beratungs­praxis erleben wir häufig, dass Ehepaare mit gemein­samen Kindern einen sogenannten Erbver­zichts­vertrag wünschen. Mit dieser Massnahme setzen sich die Ehepartner gegen­seitig als Allein­erben ein und ihre direkten Nachkommen verzichten beim Tod des Vaters oder der Mutter auf ihren Pflichtteil. Auch bei Patchwork-Familien ist die Form des Erbver­trags als Absicherung sehr beliebt.

Persön­liche Situation ist entscheidend

Die EU-Erbrechts­ver­ordnung, die für Todes­fälle seit 17. August 2015 in Kraft ist, tangiert unter gewissen Umständen auch die Nachlass­planung von in der Schweiz wohnhaften Familien. Die Revision des Schweizer Erbrechts wird zudem weitere Fragen aufwerfen, aber auch neuen Gestal­tungs­spielraum schaffen. Das Thema Nachlass­planung ist sehr vielfältig, eine indivi­duelle Betrachtung und Beratung ist in jedem Fall zu empfehlen.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Erbrecht? Ihr Kunden­be­ra­terteam von Rahn+Bodmer Co. unter­stützt Sie gerne.

notablog@rahnbodmer.ch

 


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