Finanzplanung

Reformen im 3‑Säulen-System: Einordnung und Überblick Teil 2

Innerhalb des Schweizer Vorsor­ge­systems stehen zahlreiche Verän­de­rungen an. Diese betreffen neben der AHV auch die zweite und dritte Säule. Für Privat­per­sonen hat dies indivi­duelle Konse­quenzen, eröffnet jedoch auch viele Möglich­keiten. In diesem Artikel nehmen wir die Verän­de­rungen in der zweiten Säule genauer unter die Lupe.

Die zweite Säule hat zusammen mit der ersten Säule den Haupt­zweck, Pensio­nä­rinnen und Pensio­nären ein angemes­senes Einkommen zu sichern, mit dem sie ihren Lebens­standard halten können. Die laufende AHV-Reform reicht bis weit in die beruf­liche Vorsorge hinein. In der zweiten Säule wird das Renten­alter der Frauen ebenfalls angeglichen. Ausserdem treten wichtige Änderungen beim Leistungs­bezug aus der Pensi­ons­kasse bei Teilpen­sio­nierung sowie im Umgang mit Freizü­gig­keits­gut­haben nach der ordent­lichen Pensio­nierung in Kraft. Schon bisher war es auf regle­men­ta­ri­scher Ebene oft möglich, eine Pensums­re­duktion im Vorfeld zur Erwerbs­aufgabe für einen antei­ligen Leistungs­bezug aus der Pensi­ons­kasse zu nutzen. Neu erhält diese Option eine gesetz­liche Grundlage. Kapital­bezüge sind nun in maximal drei Schritten zulässig, wobei vermutlich auch frühere Vorbezüge wie zum Beispiel für selbst­ge­nutztes Wohnei­gentum mitge­zählt werden. 

Eine weitere Änderung betrifft die Bezugs­frist für bestehende Freizü­gig­keits­gelder. Diese wird nach einer Übergangs­frist von fünf Jahren den Regeln der Säule 3a angeglichen. Wer solche Gefässe nach Alter 65 bestehen lassen möchte, kann dies nur noch mit Weiter­führung der Erwerbs­tä­tigkeit tun. Es empfiehlt sich, bestehende Finanz­pla­nungen auf diese neuen Sachver­halte hin überprüfen zu lassen.

Anste­hende Geset­zes­reform in der zweiten Säule

Zusätzlich zu den bereits erfolgten Änderungen im Bereich der zweiten Säule kommt nun voraus­sichtlich im Herbst 2024 die vom Parlament beschlossene umfas­sende Geset­zes­reform zur Abstimmung. Erwar­tungs­gemäss wurde gegen die Pläne das Referendum ergriffen. Die beruf­liche Vorsorge hat mit denselben Heraus­for­de­rungen zu kämpfen wie auch die erste Säule. Renten­ver­sprechen müssen heute deutlich länger gehalten werden als noch bei Einführung des Gesetzes 1985. Ganze fünf zusätz­liche Lebens­jahre sind im Schnitt bei der Pensio­nierung hinzu­ge­kommen, was einem Anstieg um beinahe 30 Prozent entspricht. So sieht das Reform­paket auch eine Senkung des gesetzlich festge­schrie­benen Umwand­lungs­satzes von heute 6.8 % auf neu 6.0 % vor (pro CHF 100’000 Vorsor­ge­gut­haben wird neu eine lebens­lange Jahres­rente von CHF 6’000 ausbezahlt).

Koordi­na­ti­ons­abzug sinkt, Beitrags­sätze werden vereinheitlicht

Um diese Reduktion langfristig abzufedern, wird gleich­zeitig auch der Koordi­na­ti­ons­abzug gesenkt, also derjenige Teil des Erwerbs­ein­kommens, der nicht in der zweiten Säule versi­chert wird. Dadurch können insbe­sondere Personen mit kleinen Einkommen oder Teilzeit­be­schäf­tigte mehr in der Pensi­ons­kasse ansparen. Ebenfalls wird die Eintritts­schwelle um etwa 10 % gesenkt, was zur Folge hat, dass neu auch tiefere Löhne in der Pensi­ons­kasse versi­chert werden. So werden rund 100’000 Arbeit­neh­mende neu zusätzlich versi­chert sein. Weiter sollen die jährlichen Spargut­schriften verein­facht werden, sodass insgesamt mehr gespart wird und gleich­zeitig ältere Arbeit­neh­mende «weniger teuer» sind.

Nachteile der Reform und Gegenmassnahmen

Koordi­na­ti­ons­abzug und Beitrags­sätze sind darauf ausge­richtet die Renten­ein­busse, die durch den tieferen Umwand­lungssatz entsteht, über eine ganze Lebens­ar­beitszeit hinweg auszu­gleichen. Dadurch entstehen Nachteile für dieje­nigen Erwerbs­tä­tigen, die sich bereits näher an der Pensio­nierung befinden. Die Reform sieht deshalb Ausgleichs­zah­lungen in Form von lebens­langen Renten­zu­schlägen für eine Übergangs­ge­neration von 15 Jahrgängen vor. Diese werden abgestuft und in Abhän­gigkeit des Vorsor­ge­gut­habens gewährt.

Der bundes­rät­liche Vorschlag zum Ausbau der gebun­denen Säule 3a komplet­tiert die aktuelle Reformflut im 3‑Säulen-Vorsor­ge­system (Siehe Blogbeitrag vom 14. Februar 2024).

Fazit

Das austa­rierte Zusam­men­spiel von Beiträgen und Leistungen in der Vorsorge wird auf den Prüfstand gestellt, mit vielschich­tigen Auswir­kungen und sehr indivi­du­ellen Konse­quenzen – je nach Lebens- und Erwerbs­si­tuation. Ein klärendes Gespräch mit einer Fachspe­zia­listin oder einem Fachspe­zia­listen ist auf jeden Fall empfeh­lenswert, um die eigene Vorsor­ge­planung fit für die anste­henden Verän­de­rungen zu machen.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Kunden­be­ra­te­rinnen und Kunden­be­rater gerne zur Verfügung.

Bei Anregungen zum Notablog wenden Sie sich bitte an notablog@rahnbodmer.ch



Recht­liche Hinweise
Die Infor­ma­tionen und Ansichten in diesem Blog dienen ausschliesslich Infor­ma­ti­ons­zwecken und stellen insbe­sondere keine Werbung, Empfehlung, Finanz­analyse oder sonstige Beratung dar. Namentlich ist dieser weder dazu bestimmt, der Leserin oder dem Leser eine Anlage­be­ratung zukommen zu lassen, noch sie oder ihn bei allfäl­ligen Inves­ti­tionen oder sonstigen Trans­ak­tionen zu unter­stützen. Entscheide, welche aufgrund der vorlie­genden Publi­kation getroffen werden, erfolgen im allei­nigen Risiko der Anlegerin oder des Anlegers.


Weitere Beiträge von