Finanzplanung

Vorsor­ge­auftrag – selbst­be­stimmt bleiben

Ein Schlag­anfall, eine Alzheimer-Demenz oder andere neuro­de­ge­nerative Erkrankung kann jeden treffen. Eine damit verbundene Urteils­un­fä­higkeit hat ohne Vorsor­ge­auftrag weitrei­chende Konse­quenzen – auch für verhei­ratete oder in einer einge­tra­genen Partner­schaft lebenden Paare.

Ein Vorsor­ge­auftrag ist ein Instrument zur Selbst­be­stimmung: Die betroffene Person entscheidet selbst, wer sich im Falle einer Urteils­un­fä­higkeit um ihre Anliegen kümmert.

Vertre­tungs­recht ist nur bedingt wirksam

Viele verhei­ratete oder in einer Partner­schaft lebende Personen denken, dass sie keinen Vorsor­ge­auftrag benötigen. Das ist nur bedingt richtig. Das Gesetz sieht bei einer Urteils­un­fä­higkeit zwar ein Vertre­tungs­recht des Ehepartners bzw. des einge­tra­genen Partners vor, doch dies ist ein beschränktes Recht. Es umfasst nur Handlungen, die der Deckung des gewöhn­lichen Unter­halts sowie der ordent­lichen Verwaltung des Einkommens und der Vermö­gens­werte dienen.

Bereits ein Aktienkauf könnte proble­ma­tisch sein

Nur was im Gesamt­zu­sam­menhang des zu verwal­tenden Vermögens als Handlung von relativ geringer Tragweite anzusehen ist, zählt zur ordent­lichen Verwaltung. Was darüber hinausgeht, gehört zur ausser­or­dent­lichen Verwaltung und bedarf der Zustimmung der Kindes- und Erwach­se­nen­schutz­be­hörde (KESB), womit schnelle Entscheide nicht mehr möglich sind.

Schrift­lichkeit ist zwingend

Der Vorsor­ge­auftrag regelt die Personen- und Vermö­gens­vor­sorge und kann nach Bedarf sehr detail­liert verfasst werden. Es können eine oder mehrere natür­liche oder juris­tische Personen für die Vertretung beauf­tragt werden. Der Vorsor­ge­auftrag muss entweder eigen­händig geschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Dieser kann zum Beispiel bei einer Bank deponiert oder ganz einfach zuhause aufbe­wahrt werden. Wer einen Vorsor­ge­auftrag verfasst, trifft wichtige Entschei­dungen für die Zukunft und erleichtert seinem Umfeld den Umgang mit einer ohnehin sehr anspruchs­vollen Situation.

Haben Sie Fragen zum Thema Vorsor­ge­auftrag? Ihr Kunden­be­ra­terteam von Rahn+Bodmer Co. unter­stützt Sie gerne.

notablog@rahnbodmer.ch


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