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100 % Pharma-Zölle?

Im ersten Moment klingt die neueste Weisung, die der US-Präsident Donald Trump in Bezug auf die pharma­zeu­tische Industrie unter­zeichnet hat, erneut schockierend. So will dieser, basierend auf dem Abschnitt 232 vom Trade Expansion Act von 1962, auf pharma­zeu­tische Produkte, welche abseits der USA produ­ziert werden, nun definitiv Zölle von 100 % erheben. Doch der Teufel liegt im Detail. So zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass ein Grossteil der europäi­schen Pharma­in­dustrie mit diesem Dekret, dass in rund vier Monaten für bestimmte grosse Unter­nehmen und in rund sechs Monaten für kleinere Unter­nehmen gilt, gut leben kann.


Zu sehen ist dies auch am Kursverlauf vom MSCI Europe Pharma Index. Dieser bewegt sich seit der Ankün­digung am 2. April in etwa seitwärts. 

Dies hat folgende Gründe:

Grosse Pharma­kon­zerne dank Deals von Zöllen ausgenommen

Erstens gelten die von den USA verhängten Zölle von 100 % nicht für jene Pharma­firmen, welche separate Zoll-Verein­ba­rungen mit der US-Regierung abgeschlossen haben. Dazu zählen sowohl die beiden Schweizer Pharma­kon­zerne Roche und Novartis als auch diverse andere grosse Konzerne, wie bspw. Novo Nordisk, Astra­Zeneca, Sanofi und Merck KGaA. Sie alle müssen für die nächsten drei Jahre keine Zölle zahlen.


Ausnahmen für Generika, Biosi­milars sowie für Wirkstoffe gegen seltene Krankheiten

Zweitens sind auch Generika und Biosi­milars von den Zöllen ausge­nommen. Auch wenn dies vorerst nur für ein Jahr gilt und die US-Regierung die Situation nach einem Jahr neu bewerten will, sollte die Generi­ka­in­dustrie zu denen auch der Schweizer Konzern Sandoz gehört, auch danach relativ sicher sein. Dies, weil Generika und Biosi­milars massgeblich zu tieferen Arznei­mit­tel­preisen beitragen, welche die US-Regierung gleicher­massen anstrebt. Ebenso ausge­nommen von den Zöllen sind Spezi­al­phar­ma­zeutika gegen seltene Krank­heiten – sogenannte «Orphan Drugs» – wenn sie einen dringenden Bedarf der öffent­lichen Gesundheit erfüllen, was auf einen Grossteil dieser Wirkstoffe zutreffen dürfte.


Reduzierter Zollsatz von 15 % für kleine Biophar­ma­firmen aus der EU, Schweiz und Liechtenstein

Drittens gilt der Zollsatz von 100 % nur für pharma­zeu­tische Produkte welche nicht in Gross­bri­tannien, der Europäi­schen Union, Japan, Korea oder der Schweiz und Liech­ten­stein herge­stellt werden. Für Gross­bri­tannien liegt der Zollsatz bei 0 % und für die EU sowie die anderen erwähnten Länder bei 15 %.


Dies bedeutet zwar, dass kleine Biopharma-Firmen, welche im Unter­schied zu den grossen Pharma­kon­zernen bisher keine separaten Deals mit der US-Regierung schliessen konnten, fortan poten­ziell Zölle zahlen müssen. Aller­dings zeigt sich die US-Regierung laut Medien­be­richten offen, nun auch mit kleinen Pharma­firmen Deals auszuhandeln.


Weiter haben kleine Arznei­mit­tel­her­steller bei der Produktion immer auch die Möglichkeit, die Dienst­leistung von CDMO mit Fabriken in den USA wie bspw. Lonza oder auch Siegfried in Anspruch zu nehmen. Viele von diesen Biopharma-Unter­nehmen verfügen mangels Kapitals ohnehin über keine eigenen Fabriken und sind daher auf Produk­ti­ons­zu­lie­ferer angewiesen. Zuletzt konzen­trieren sich auch etliche kleine Biophar­ma­firmen bereits heute primär auf Orphan Drugs mit hohem medizi­ni­schem Bedarf, weil die Entwicklung solcher Wirkstoffe oft günstiger ist als für jene gegen Volks­krank­heiten. Wie bereits erwähnt sind Orphan Drugs von den Zöllen ganz ausgenommen.


Fokus fortan wieder auf Kerngeschäft

Damit tritt das Thema US-Pharma­zölle für viele Pharma­firmen fortan in den Hinter­grund. Inves­to­rinnen und Inves­toren können sich dadurch wieder verstärkt auf den Kern vom Pharma­ge­schäft konzen­trieren, wie etwa auf die Pipeline, den aktuellen Geschäfts­verlauf sowie aufdie Übernahme von lukra­tiven Wirkstoffkandidaten.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Kunden­be­ra­te­rinnen und Kunden­be­rater gerne zur Verfügung.

Bei Anregungen zum Notablog wenden Sie sich bitte an notablog@rahnbodmer.ch.

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