Wer entscheidet eigentlich über Ihr Vermögen, Ihr Eigenheim oder Ihr Unternehmen, wenn Sie morgen unerwartet nicht mehr da sind? Wer erhält was? Entspricht das dem, was Sie sich gewünscht hätten? Mit diesen Fragen setzen sich viele Menschen erst spät auseinander. Dabei lässt sich die eigene Nachlassplanung rechtzeitig und selbstbestimmt gestalten.
Der Internationale Tag des Testaments am 13. September erinnert daran, dass es nie zu früh ist, sich mit der eigenen Nachlassplanung zu befassen. Der Aktionstag wurde von gemeinnützigen Organisationen ins Leben gerufen, um auf die Bedeutung der persönlichen Nachlassregelung und Spenden zugunsten wohltätiger Organisationen aufmerksam zu machen.
Wenn das Gesetz entscheidet
Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, wer erbt und in welchem Umfang. Neben Ehegatten oder eingetragenen Partnerinnen und Partnern berücksichtigt das Gesetz die Verwandten nach dem sogenannten Parentelsystem: Zuerst erben die Nachkommen. Gibt es keine, folgen die Eltern und deren Nachkommen wie Geschwister, Nichten und Neffen. Fehlen auch diese, kommen die Grosseltern und deren Nachkommen (Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins) zum Zug.
Das klingt zunächst logisch. Doch das Gesetz kennt Ihre persönliche Lebensgeschichte nicht. Es weiss nicht, dass Sie beispielsweise seit 20 Jahren mit Ihrem Partner im Konkubinat leben oder dass Ihre Tochter einmal Ihr Unternehmen übernehmen soll. Gerade bei Patchworkfamilien oder unverheirateten Paaren kann die gesetzliche Erbfolge erhebliche Folgen haben.

Ein Beispiel aus dem Leben
Herr Meier und Frau Keller leben seit über 20 Jahren unverheiratet zusammen. Sie besitzen gemeinsam eine Liegenschaft und haben ihr Vermögen zusammen aufgebaut. Für beide ist klar, sollte einer sterben, soll der andere das gemeinsame Zuhause behalten. Dieser Wunsch ist noch keine rechtliche Regelung. Ohne entsprechendes Testament geht der überlebende Partner leer aus, da Konkubinatspartner keinen gesetzlichen Erbanspruch geniessen. Je nach Familiensituation kommen stattdessen die gesetzlichen Erbinnen und Erben zum Zug, beispielsweise allfällige Kinder oder die Eltern. Ein Resultat, welches den Wünschen des Paares kaum entsprechend dürfte und den überlebenden Partner unter Umständen vor Probleme stellt. Was für Herrn Meier und Frau Keller selbstverständlich erscheint, ist es für das Gesetz nicht. Genau hier beginnt die Nachlassplanung.
Ein Testament schafft Spielraum für Ihre Wünsche
Mit einem Testament können Sie Ihren Willen innerhalb des gesetzlichen Rahmens verbindlich festhalten und bestehende Gestaltungsspielräume nutzen, immer unter Beachtung des Pflichtteilsrecht.
Sie können beispielsweise Personen ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge, etwa Konkubinatspartner oder gemeinnützige Institutionen begünstigen oder bestimmen, wer Ihr Eigenheim erhalten soll, wer welche Vermögenswerte zu welchem Wert übernehmen darf oder wer sich um die Abwicklung Ihres Nachlasses kümmern soll. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers oder einer Willensvollstreckerin ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Erben, Immobilien, Unternehmen oder internationale Bezüge im Spiel sind. Eine neutrale Person sorgt für die geordnete Abwicklung des Nachlasses und trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden und Ihren letzten Willen nach den festgelegten Vorgaben umzusetzen.
Testament oder Erbvertrag?
Nicht jede Situation ist gleich. Ein Testament eignet sich, wenn jemand seinen Nachlass selbstbestimmt regeln und dabei flexibel bleiben möchte. Es kann handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet werden. Änderungen oder ein Widerruf sind jederzeit einseitig möglich.
Ein Erbvertrag geht weiter: Mehrere Personen treffen eine verbindliche Vereinbarung. Er wird zwingend öffentlich beurkundet und kann nur noch mit Zustimmung aller Parteien aufgehoben oder geändert werden. Welche der beiden Variante passt, hängt von der persönlichen und familiären Situation ab.
Nachlassplanung
Eine gute Nachlassplanung beginnt nicht erst mit der Frage, was im Testament stehen soll. Sie betrachtet die gesamte persönliche und finanzielle Situation. Danach geht es darum, den eigenen Willen verbindlich festzuhalten und sicherzustellen, dass Ihr Nachlass entsprechend Ihren Wünschen weitergegeben wird.
Wichtige Fragen sind zum Beispiel: Wie ist das Vermögen aufgebaut? Wer soll abgesichert werden? Was passiert mit Immobilien oder einem Unternehmen? Gibt es Erbvorbezüge? Und wie lässt sich der überlebende Ehegatte bestmöglich absichern?
Auch Patchworkfamilien, unverheiratete Paare oder philanthropische Anliegen können gezielt berücksichtigt werden. Je nach Situation spielen neben dem Erbrecht auch das Ehegüter‑, Steuer- und Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle. Eine frühzeitige und durchdachte Planung schafft Klarheit, kann familiäre Konflikte und allfällige Steuerbelastungen reduzieren und erleichtert die spätere Nachlassabwicklung. Für Unternehmerinnen und Unternehmer kann sie dazu beitragen, die Weiterführung des Unternehmens zu sichern.
Gerade bei komplexen Vermögens- oder Familienverhältnissen ist eine professionelle Beratung empfehlenswert.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Früher, als man denkt. Die Nachlassplanung ist keine Frage des Alters. Sie wird spätestens dann relevant, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert (Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Erwerb einer Immobilie, Gründung eines Unternehmens oder wenn sich das Gesetz ändert).
Ein bestehendes Testament sollte daher nicht einfach im Tresor verschwinden und dort für Jahrzehnte liegen bleiben. Lebenssituationen verändern sich stetig — die Nachlassregelung sollte mithalten.
Wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen
Nachlassplanung bedeutet nicht, sich ständig mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Im Gegenteil: Sie schafft Raum für das, was im Leben wichtig ist. Sie sorgt für Klarheit, entlastet Angehörige im Ernstfall und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten im Wealth Planning unterstützen Sie dabei, Ihre individuelle Situation ganzheitlich zu betrachten. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, die Ihre Wünsche, familiären Verhältnisse und langfristigen Ziele berücksichtigt.
Der Internationale Tag des Testaments erinnert daran, dass Nachlassplanung keine Frage des Alters ist und auch nicht kompliziert sein muss — entscheidend ist, sie bewusst und frühzeitig anzugehen.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater gerne zur Verfügung.
Bei Anregungen zum Notablog wenden Sie sich bitte an notablog@rahnbodmer.ch.
Rechtliche Hinweise
Die Informationen und Ansichten in diesem Blog dienen ausschliesslich Informationszwecken und stellen insbesondere keine Werbung, Empfehlung, Finanzanalyse oder sonstige Beratung dar. Namentlich ist dieser weder dazu bestimmt, der Leserin oder dem Leser eine Anlageberatung zukommen zu lassen, noch sie oder ihn bei allfälligen Investitionen oder sonstigen Transaktionen zu unterstützen. Entscheide, welche aufgrund der vorliegenden Publikation getroffen werden, erfolgen im alleinigen Risiko der Anlegerin oder des Anlegers.
Weitere Beiträge von Selina Bögli
