Finanzplanung

Wer entscheidet über Ihr Vermögen?

Wer entscheidet eigentlich über Ihr Vermögen, Ihr Eigenheim oder Ihr Unter­nehmen, wenn Sie morgen unerwartet nicht mehr da sind? Wer erhält was? Entspricht das dem, was Sie sich gewünscht hätten? Mit diesen Fragen setzen sich viele Menschen erst spät ausein­ander. Dabei lässt sich die eigene Nachlass­planung recht­zeitig und selbst­be­stimmt gestalten.

Der Inter­na­tionale Tag des Testa­ments am 13. September erinnert daran, dass es nie zu früh ist, sich mit der eigenen Nachlass­planung zu befassen. Der Aktionstag wurde von gemein­nüt­zigen Organi­sa­tionen ins Leben gerufen, um auf die Bedeutung der persön­lichen Nachlass­re­gelung und Spenden zugunsten wohltä­tiger Organi­sa­tionen aufmerksam zu machen.

Wenn das Gesetz entscheidet

Ohne Testament gilt automa­tisch die gesetz­liche Erbfolge. Sie bestimmt, wer erbt und in welchem Umfang. Neben Ehegatten oder einge­tra­genen Partne­rinnen und Partnern berück­sichtigt das Gesetz die Verwandten nach dem sogenannten Paren­tel­system: Zuerst erben die Nachkommen. Gibt es keine, folgen die Eltern und deren Nachkommen wie Geschwister, Nichten und Neffen. Fehlen auch diese, kommen die Gross­eltern und deren Nachkommen (Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins) zum Zug.

Das klingt zunächst logisch. Doch das Gesetz kennt Ihre persön­liche Lebens­ge­schichte nicht. Es weiss nicht, dass Sie beispiels­weise seit 20 Jahren mit Ihrem Partner im Konku­binat leben oder dass Ihre Tochter einmal Ihr Unter­nehmen übernehmen soll. Gerade bei Patch­work­fa­milien oder unver­hei­ra­teten Paaren kann die gesetz­liche Erbfolge erheb­liche Folgen haben.

Ein Beispiel aus dem Leben

Herr Meier und Frau Keller leben seit über 20 Jahren unver­hei­ratet zusammen. Sie besitzen gemeinsam eine Liegen­schaft und haben ihr Vermögen zusammen aufgebaut. Für beide ist klar, sollte einer sterben, soll der andere das gemeinsame Zuhause behalten. Dieser Wunsch ist noch keine recht­liche Regelung. Ohne entspre­chendes Testament geht der überle­bende Partner leer aus, da Konku­bi­nats­partner keinen gesetz­lichen Erban­spruch geniessen. Je nach Famili­en­si­tuation kommen statt­dessen die gesetz­lichen Erbinnen und Erben zum Zug, beispiels­weise allfällige Kinder oder die Eltern. Ein Resultat, welches den Wünschen des Paares kaum entspre­chend dürfte und den überle­benden Partner unter Umständen vor Probleme stellt. Was für Herrn Meier und Frau Keller selbst­ver­ständlich erscheint, ist es für das Gesetz nicht. Genau hier beginnt die Nachlassplanung.

Ein Testament schafft Spielraum für Ihre Wünsche

Mit einem Testament können Sie Ihren Willen innerhalb des gesetz­lichen Rahmens verbindlich festhalten und bestehende Gestal­tungs­spiel­räume nutzen, immer unter Beachtung des Pflichtteilsrecht.

Sie können beispiels­weise Personen ausserhalb der gesetz­lichen Erbfolge, etwa Konku­bi­nats­partner oder gemein­nützige Insti­tu­tionen begüns­tigen oder bestimmen, wer Ihr Eigenheim erhalten soll, wer welche Vermö­gens­werte zu welchem Wert übernehmen darf oder wer sich um die Abwicklung Ihres Nachlasses kümmern soll. Die Einsetzung eines Willens­voll­stre­ckers oder einer Willens­voll­stre­ckerin ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Erben, Immobilien, Unter­nehmen oder inter­na­tionale Bezüge im Spiel sind. Eine neutrale Person sorgt für die geordnete Abwicklung des Nachlasses und trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden und Ihren letzten Willen nach den festge­legten Vorgaben umzusetzen.

Testament oder Erbvertrag?

Nicht jede Situation ist gleich. Ein Testament eignet sich, wenn jemand seinen Nachlass selbst­be­stimmt regeln und dabei flexibel bleiben möchte. Es kann handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet werden. Änderungen oder ein Widerruf sind jederzeit einseitig möglich.

Ein Erbvertrag geht weiter: Mehrere Personen treffen eine verbind­liche Verein­barung. Er wird zwingend öffentlich beurkundet und kann nur noch mit Zustimmung aller Parteien aufge­hoben oder geändert werden. Welche der beiden Variante passt, hängt von der persön­lichen und familiären Situation ab.

Nachlass­planung

Eine gute Nachlass­planung beginnt nicht erst mit der Frage, was im Testament stehen soll. Sie betrachtet die gesamte persön­liche und finan­zielle Situation. Danach geht es darum, den eigenen Willen verbindlich festzu­halten und sicher­zu­stellen, dass Ihr Nachlass entspre­chend Ihren Wünschen weiter­ge­geben wird.

Wichtige Fragen sind zum Beispiel: Wie ist das Vermögen aufgebaut? Wer soll abgesi­chert werden? Was passiert mit Immobilien oder einem Unter­nehmen? Gibt es Erbvor­bezüge? Und wie lässt sich der überle­bende Ehegatte bestmöglich absichern?

Auch Patch­work­fa­milien, unver­hei­ratete Paare oder philan­thro­pische Anliegen können gezielt berück­sichtigt werden. Je nach Situation spielen neben dem Erbrecht auch das Ehegüter‑, Steuer- und Gesell­schafts­recht eine wichtige Rolle. Eine frühzeitige und durch­dachte Planung schafft Klarheit, kann familiäre Konflikte und allfällige Steuer­be­las­tungen reduzieren und erleichtert die spätere Nachlass­ab­wicklung. Für Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer kann sie dazu beitragen, die Weiter­führung des Unter­nehmens zu sichern.

Gerade bei komplexen Vermögens- oder Famili­en­ver­hält­nissen ist eine profes­sio­nelle Beratung empfehlenswert.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Früher, als man denkt. Die Nachlass­planung ist keine Frage des Alters. Sie wird spätestens dann relevant, wenn sich Ihre Lebens­si­tuation verändert (Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Erwerb einer Immobilie, Gründung eines Unter­nehmens oder wenn sich das Gesetz ändert).

Ein bestehendes Testament sollte daher nicht einfach im Tresor verschwinden und dort für Jahrzehnte liegen bleiben. Lebens­si­tua­tionen verändern sich stetig — die Nachlass­re­gelung sollte mithalten.

Wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen

Nachlass­planung bedeutet nicht, sich ständig mit dem eigenen Tod zu beschäf­tigen. Im Gegenteil: Sie schafft Raum für das, was im Leben wichtig ist. Sie sorgt für Klarheit, entlastet Angehörige im Ernstfall und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre persön­lichen Wünsche respek­tiert werden.

Unsere Spezia­lis­tinnen und Spezia­listen im Wealth Planning unter­stützen Sie dabei, Ihre indivi­duelle Situation ganzheitlich zu betrachten. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine nachhaltige Lösung zu entwi­ckeln, die Ihre Wünsche, familiären Verhält­nisse und langfris­tigen Ziele berücksichtigt.

Der Inter­na­tionale Tag des Testa­ments erinnert daran, dass Nachlass­planung keine Frage des Alters ist und auch nicht kompli­ziert sein muss — entscheidend ist, sie bewusst und frühzeitig anzugehen.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Kunden­be­ra­te­rinnen und Kunden­be­rater gerne zur Verfügung.

Bei Anregungen zum Notablog wenden Sie sich bitte an notablog@rahnbodmer.ch.

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