Der Verkauf einer Liegenschaft steht selten für sich allein. Meist ist er das Resultat einer sorgfältigen Planung und basiert nicht auf einer Entscheidung, welche von heute auf morgen getroffen wird. Ein Generationenwechsel, ein altersbedingter Umzug, eine Erbschaft oder die Familie kann das Elternhaus nicht übernehmen. Genau hier setzen wir an – nicht erst, wenn die Liegenschaft inseriert werden soll, sondern schon bei der Frage, ob und wann ein Verkauf sinnvoll ist.
Wir verstehen die Immobilienvermarktung als Bestandteil einer umfassenden Vermögensplanung. Als Immobilienteam von Rahn+Bodmer Co. arbeiten wir eng mit Steuerexperten, Finanzplanungsspezialisten, Nachlass- und Stiftungsexperten sowie Finanzierungsspezialisten zusammen. Diese Nähe ist kein Zufall, sondern Teil unseres Selbstverständnisses: Ein Immobilienverkauf berührt praktisch immer auch steuerliche, erbrechtliche und verschiedene finanzielle Fragen – es ist unser Anspruch, diese gemeinsam und aus einer Hand zu beantworten, statt dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer selbst durch verschiedene Fachstellen koordinieren müssen.
Die Ausgangslage: Eine fundierte Entscheidung
Bevor eine Liegenschaft auf dem Markt erscheint, erfolgt eine sorgfältige Analyse der Gesamtsituation. Passt die Immobilie zur aktuellen sowie künftigen Lebenssituation? Gibt es Interesse an einer Übernahme innerhalb der Familie oder zeichnet sich ab, dass die nächste Generation nicht weiterführen kann oder will? Häufig entstehen unsere Mandate direkt aus einer Nachlassplanung, etwa bei einem Erbvorbezug, als Willensvollstreckerin oder bei einer Erbteilung. In solchen Situationen ist es besonders wertvoll, wenn Immobilien‑, Steuer- und Nachlassexperten am selben Tisch sitzen und gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Wenn eine Liegenschaft innerhalb der Familie nicht übernommen werden kann, weil die nächste Generation andere Lebenspläne verfolgt oder die Finanzierung nicht tragbar wäre, stellt sich rasch die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt und Vorgehen für einen Verkauf an Dritte. Auch hier lohnt es sich, diese Überlegung nicht isoliert, sondern im Gesamtkontext der 360°-Beratung der Familie anzugehen.
Verkaufsstrategie: Der passende Weg für eine erfolgreiche Vermarktung
Ist der Entscheid für einen Verkauf gefallen, ermitteln wir den Wert der Immobilie, gestützt auf anerkannte Methoden und aktuelle Marktdaten, welche die Basis für eine realistische und marktgerechte Preisstrategie bilden. Eine sorgfältige Bewertung ist das Fundament jeder erfolgreichen Vermarktung.
Nicht jede Liegenschaft eignet sich für dasselbe Verkaufsverfahren. Je nach Objekt, Marktsituation und den Zielen der Eigentümerschaft prüfen wir verschiedene Möglichkeiten – sei es ein Direktverkauf an eine vordefinierte Käuferschaft, die Vermarktung zum Fixpreis oder ein Marktauftritt in Form eines Bieterverfahrens. Wir beraten, welches Vorgehen die besten Erfolgsaussichten bietet und begleiten den gesamten Prozess, von der Fotografie sowie der Erstellung des Exposés durch einen professionellen Fotografen und Grafiker, über die Inserierung sowie gezielte Ansprache potenzieller Käuferinnen und Käufer bis zur Durchführung der Besichtigungen und Führung von Verhandlungen.
Der Kaufvertrag: Rechtssicherheit bis zum Abschluss
Sind sich die Parteien einig, folgt die vertragliche Abwicklung. Mit dem zuständigen Notariat koordinieren wir die Erstellung des Kaufvertrags sowie die Terminvereinbarung für die Beurkundung sowie die Eigentumsübertragung. Dabei stellen wir sicher, dass der Kaufvertrag wie vorgesehen ausgestaltet und der Inhalt im Detail geprüft wird. Weiter sorgen wir dafür, dass sämtliche Fristen eingehalten und entsprechende Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel die Überwachung des Zahlungsversprechens sowie das zeitgerechte Vorliegen des Schuldbriefes. Erwirbt die Verkäuferschaft eine neue Liegenschaft oder hat diese gegebenenfalls bereits beurkundet, schaffen wir zu diesem Zeitpunkt einen entscheidenden Mehrwert, indem unser Steuerexperte bereits während der Vertragsgestaltung mitdenkt und allfällige Anträge direkt bei der Steuerbehörde stellt.
Nach der Eigentumsübertragung: Unsere Arbeit endet hier nicht
Ein wesentlicher Unterschied unserer Beratung zeigt sich gerade nach dem Verkauf. Für uns endet das Verkaufsmandat nicht mit der Eintragung des Eigentums im Grundbuch. In der Verkaufsnachbearbeitung erstellen wir in Zusammenarbeit mit unseren Steuerexperten die Grundstückgewinnsteuererklärung. Bei Bedarf übernehmen wir zudem ausseramtliche Liegenschaftsabrechnungen für die Parteien oder organisieren die Hausräumung. Diese Themen mögen im Einzelfall administrativ wirken, sind für die betroffenen Familien in der jeweiligen Situation aber oft mit grossem Aufwand und Emotionen verbunden – wir nehmen ihnen diese Arbeit ab.
Was uns ausmacht: Kurze Wege, enge Zusammenarbeit
Was unseren 360°-Ansatz im Alltag konkret spürbar macht, ist die Verfügbarkeit und Zusammenarbeit unserer Wealth-Planning Mitarbeitenden. Da sämtliche Fachspezialisten im selben Bereich angesiedelt sind, entstehen kurze Wege. Fragen lassen sich rasch und direkt klären, ohne dass mehrere externe Dienstleister koordiniert werden müssen. Das schafft nicht nur Effizienz, sondern auch Vertrauen – gerade bei einem Thema, das für viele Familien mit langjährigen Erinnerungen und wichtigen finanziellen Weichenstellungen verbunden ist.
Wir begleiten den gesamten Prozess, vom Erstgespräch bis zur definitiven Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer — mit einem Team, das eng zusammenarbeitet und alle relevanten Fachbereiche unter einem Dach vereint.
Wenn Sie den Verkauf einer Liegenschaft in Erwägung ziehen oder sich fragen, wie sich diese Entscheidung in Ihre gesamte Vermögensplanung einfügt, freuen wir uns auf ein persönliches Gespräch. Gemeinsam nehmen wir uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen und zeigen Ihnen auf, welche Fragen vor einem Verkauf geklärt werden sollten und wie sich der Prozess sinnvoll in Ihre Lebens- und Vermögensplanung einbetten lässt.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater gerne zur Verfügung.
Bei Anregungen zum Notablog wenden Sie sich bitte an notablog@rahnbodmer.ch.
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