Dieser Beitrag ordnet ein, was gilt, falls die Stimmbevölkerung am 8. März der Einführung der Individualbesteuerung für Ehepaare zustimmt. In diesem Fall wird die Besteuerung natürlicher Personen in der Schweiz grundlegend neu ausgerichtet. Die bisherige gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren entfällt und wird durch eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung ersetzt.
Ein Ja bedeutet einen Systemwechsel. Gleichzeitig ergeben sich zahlreiche Folgefragen. Wir zeigen auf, was in diesem Szenario feststeht und welche Punkte in der Umsetzungsphase noch offen sind.
Was mit dem Entscheid feststeht
Mit der Annahme des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung gilt:
- Ehegatten werden nicht mehr gemeinsam, sondern individuell besteuert
- Einkommen und Vermögen werden jeder steuerpflichtigen Person nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugerechnet
- Gewinnungskosten und berufsbedingte Abzüge werden der Person zugewiesen, welche die entsprechenden Einkünfte erzielt
- Schuldzinsen werden gemäss vertraglicher Verpflichtung zugerechnet
- Einkommen minderjähriger Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge wird den Eltern je hälftig zugerechnet
- Kinderbezogene Abzüge werden bei der direkten Bundessteuer grundsätzlich hälftig aufgeteilt
- Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von CHF 6’700 auf CHF 12’000 erhöht
- Der Tarif der direkten Bundessteuer wird angepasst
- Die Individualbesteuerung wird auf allen drei Staatsebenen umgesetzt
Damit ist der rechtliche Rahmen der Individualbesteuerung auf Bundesebene festgelegt.
Zeitlicher Rahmen der Umsetzung
Der Bundesrat legt das Inkrafttreten fest und nimmt dabei Rücksicht auf die Kantone nach einer angemessenen mehrjährigen Umsetzungsfrist. In dieser Phase erfolgen insbesondere:
- Anpassungen der kantonalen Steuergesetze
- die Überprüfung und Neufestlegung von Tarifen und Abzügen auf kantonaler und kommunaler Ebene
- technische und administrative Anpassungen in den Steuerverwaltungen
Ein konkretes Inkrafttretensdatum steht zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht fest.
Welche Fragen offen bleiben
Trotz des klaren Systementscheids bleiben zentrale Aspekte offen und werden erst im Rahmen der Umsetzung konkretisiert.
Ausgestaltung auf kantonaler Ebene
Die Kantone passen ihre Steuergesetze an die Individualbesteuerung an. Wie Tarife und Abzüge im Einzelnen ausgestaltet werden, unterscheidet sich kantonal und ist derzeit noch offen.
Auswirkungen bei Kantons- und Gemeindesteuern
Während die finanziellen und administrativen Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer bekannt sind (Mindereinnahmen von maximal CHF 600 Millionen, zusätzliche 1.7 Millionen Steuererklärungen), liegen für die kantonalen und kommunalen Steuern noch keine abschliessenden Aussagen vor. Diese hängen von den jeweiligen kantonalen Gesetzesanpassungen ab.
Was eine Annahme der Individualbesteuerung auf Stufe der direkten Bundessteuer für verschiedene Personengruppen bedeuten würde
Unabhängig davon, ob Steuerpflichtige künftig eher zu den entlasteten oder eher zu den belasteten Gruppen gehören, gilt zunächst für alle: Es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, denn die Individualbesteuerung tritt nicht sofort in Kraft. Gleichwohl gilt, dass der Anteil derjenigen Steuerpflichtigen, welche durch die Reform profitieren deutlich grösser ist, als derjenige Anteil jener, die eine Mehrbelastung erfahren werden.
Je nach Konstellation lassen sich die Auswirkungen wie folgt einordnen:
Verheiratete Paare mit zwei ähnlich hohen Einkommen
Diese Gruppe profitiert tendenziell von der Reform, da die Progressionswirkung der bisherigen gemeinsamen Besteuerung entfällt. Beträgt die Aufteilung des Einkommens (60/40), ist die Steuerbelastung im Reformszenario in vielen Fällen deutlich niedriger als im Status quo.
Ehepaare mit nur einem Einkommen oder tiefem Zweiteinkommen
Für diese Haushalte sind Mehrbelastungen möglich, insbesondere in mittleren und höheren Einkommensklassen. Bei einer eher ungleichen Aufteilung (90/10) resultieren in den meisten Konstellationen Mehrbelastungen. Diese Mehrbelastungen entstehen bei Ehepaaren ohne Kinder ab einem Gesamteinkommen von rund CHF 30’000.00.
Unverheiratete Personen ohne Kinder
Für alleinstehende Personen ohne Kinder ändert sich die Steuerbelastung durch die Reform ausschliesslich als Folge der Tarifanpassung. Die Erhöhung des Grundfreibetrages führt dazu, dass die Steuerbelastung im Reformszenario erst bei einem Einkommen von rund CHF 25’400.00 einsetzt statt wie im Status quo bei einem solchen von CHF 20’100.00. Bei höheren Einkommen führt die Tarifanpassung zu geringen Mehrbelastungen.
Unverheiratete Personen mit Kindern
Für diese Gruppe können sich durch den Wegfall des bisherigen Elterntarifs Mehrbelastungen ergeben. Diese werden bei der direkten Bundessteuer durch den erhöhten Kinderabzug teilweise abgefedert.
Auswirkungen auf die Belastungsrelationen bei den kantonalen Einkommenssteuern
Angesichts der unterschiedlichen Ausgangslage der Kantone und des Spielraums, über den die Kantone bei der Festlegung vom Steuertarif und Abzügen verfügen, ist es offen, wie sich die Umsetzung der Individualbesteuerung bei den kantonalen Einkommenssteuern im Einzelfall auswirken wird.
Übergreifend gilt für alle Steuerpflichtigen
- Die bestehende steuerliche Situation bleibt bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen unverändert
- Individuelle Auswirkungen lassen sich erst nach Festlegung der kantonalen Tarife und Abzüge beurteilen
- Die Einführung der Individualbesteuerung ist ein mehrjähriger Prozess und kein sofort wirksamer Systemwechsel
Fazit
Mit einer Annahme der Individualbesteuerung wird ein grundlegender Systemwechsel vollzogen. Gleichzeitig bleibt ein grosser Teil der konkreten Ausgestaltung offen. Zentrale Fragen zu Tarifen, Abzügen und Belastungswirkungen werden erst im Rahmen der Umsetzung auf kantonaler Ebene geklärt und können je nach Kanton unterschiedlich ausfallen.
Gerade weil es sich um einen tiefgreifenden Wechsel des Besteuerungssystems handelt und viele individuelle Auswirkungen derzeit noch nicht abschliessend beurteilt werden können, lohnt sich eine frühzeitige Einordnung durch ausgewiesene Fachpersonen. Eine fundierte Beratung hilft, die Entwicklungen richtig zu verstehen und die eigenen Verhältnisse im Lichte der künftigen Regelungen einzuordnen.
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