André M. Bodmer, Partner Rahn+Bodmer Co.
Finanzplanung

Sinn und Zweck einer Familienstiftung

Eine Famili­en­stiftung ist eine besondere Form der Stiftung, die sich dadurch auszeichnet, dass ihr Empfän­ger­kreis auf eine bestimmte Familie beschränkt und ihre Einrichtung nur zu bestimmten, eng umschrie­benen Zwecken zulässig ist.

Interview mit André M. Bodmer, Partner bei Rahn+Bodmer Co.

Die Bodmer Famili­en­stiftung besteht bereits seit 1782. Was gab damals den Ausschlag zur Gründung dieser Stiftung?

Mit der Gründung der Famili­en­stiftung wurde beabsichtigt, dieje­nigen Famili­en­mit­glieder zu unter­stützen, die aktuell und in Zukunft in wirtschaft­liche Schwie­rig­keiten geraten, sowie für die Ausbildung junger Offiziere. Eine Famili­en­stiftung dient grund­sätzlich der Erhaltung des Zusam­men­halts innerhalb der Familie und der finan­zi­ellen Unter­stützung der begüns­tigten Famili­en­mit­glieder in bestimmten Lebenslagen.

Gab es in diesen über 235 Jahren Fälle, wo Ihre Famili­en­stiftung aktiv wurde?

Bis zur Einführung der AHV 1948 wurden Zuwen­dungen an Famili­en­mit­glieder ausgerichtet.

Wer zählt zu den Desti­na­tären einer Familienstiftung?

Nur Angehörige der Familie können von den Leistungen der Stiftung profi­tieren. Zu den Famili­en­mit­gliedern zählen Personen, die durch Bluts­ver­wandt­schaft, Ehe oder Adoption mitein­ander verbunden sind.

Welches sind üblicher­weise die Leistungen einer Familienstiftung?

Diese müssen zwingend an eine spezielle Bedarfs­si­tuation wie beispiels­weise eine Ausbildung oder eine wirtschaft­liche Notlage gekoppelt sein. Die Auszahlung von Geldern, die lediglich der Erhöhung des Lebens­stan­dards von Familien dienen, ist nicht erlaubt (Art. 335 ZGB).

Ist der Steuer­aspekt ein Grund, um eine Famili­en­stiftung zu gründen?

Famili­en­stif­tungen geniessen in der Schweiz keine Steuer­be­freiung. Bei der Einrichtung der Stiftung stellt das Stiftungs­ver­mögen eine unent­gelt­liche Zuwendung, d.h. eine Schenkung dar. Als solche unter­liegt diese der Schen­kungs- bzw. Erbschafts­steuer. Zudem sind Zuwen­dungen der Famili­en­stiftung einkom­mens­steu­er­pflichtig. Dies führt dazu, dass heute praktisch keine Famili­en­stif­tungen mehr gegründet werden.

Würden Sie aus der heutigen Geset­zes­grundlage die Gründung einer neuen Famili­en­stiftung empfehlen?

Ich bin der Meinung, eine Famili­en­stiftung zu haben, ist etwas sehr Wertvolles und zugleich auch Sinnvolles. Sie hält die Famili­en­mit­glieder genera­tio­nen­über­greifend zusammen. Und wenn jemand aus der Familie in Not gerät, gibt es keine Diskus­sionen, die Famili­en­stiftung wurde ja gerade zu diesem Zweck gegründet. Auf der anderen Seite sind die zuläs­sigen Zwecke einer Famili­en­stiftung so eng umschrieben, dass bei Ausschüt­tungen keine grosse Flexi­bi­lität besteht und die Vermö­gens­werte so auch in einem gewissen Masse blockiert sind. Zudem federn heutzutage die Sozial­ver­si­che­rungen und weitere soziale Insti­tu­tionen in der Regel Notsi­tua­tionen ab, sodass dieser Zweck nicht mehr zwingend durch eine Famili­en­stiftung erfüllt werden muss. Aus diesem Grund und den genannten steuer­lichen Aspekten ist die Neugründung einer Famili­en­stiftung nicht in jedem Fall sinnvoll.


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