In eigener Sache

Lohn versus Dividende

Anfang November organi­sierte Rahn+Bodmer Co. zusammen mit seinen externen Partnern, Katrin Keller Lüscher von Legal Experts, Sergio Tarantino von Tarantino Treuhand Aktien­ge­sell­schaft und Franziska Müller Tiberini von familienunternehmen.ch eine Diskus­si­ons­runde zum Thema Lohn versus Dividende. Unser Spezialist für die Beratung von Famili­en­un­ter­neh­me­rinnen und –unter­nehmer, Dominik Staffelbach, fasst die wichtigsten Erkennt­nisse im Interview zusammen:

Dominik Staffelbach, weshalb ein Anlass zum Thema Lohn versus Dividende?

Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden in allen Bereichen ihres Lebens als Unter­nehmer, d.h. auf der Familien‑, Vermögens- und Unter­neh­mer­seite. Im Austausch mit unseren Kunden werden wir immer wieder mit der Frage konfron­tiert, was sinnvoller sei, einen Lohn oder eine Dividende auszu­zahlen. Dieses Thema beschäftigt ein Unter­nehmer, sobald ein Gewinn erwirt­schaftet wird. Grund­sätzlich gibt es drei Möglich­keiten, wie ein Gewinn verwendet werden kann: als Gewinn­vortrag in der Bilanz, als Dividen­den­zahlung an die Aktionäre oder als Lohnzahlung an den Eigentümer.

Weshalb ist dieses Thema gerade jetzt aktuell?

Vor der Unter­neh­mens­steu­er­reform II im Jahre 2008 hatte sich kaum ein KMU in der Schweiz die Frage nach Lohn versus Dividende gestellt. Die Doppel­be­steuerung von Lohn und Dividende machte die Dividende unattraktiv. Die Reform von 2008 änderte diese Tatsache und brachte steuer­liche Erleich­terung auf der Dividen­denebene. Ab Januar 2020 ändert sich die Besteuerung der Dividende auf Bundes- und Kantons­ebene erneut und viele Unter­nehmer stellen sich deshalb wieder die Frage nach dem «richtigen» Verhältnis.

Was ändert sich im Januar 2020?

Im Jahr 2020 tritt die Unter­neh­mens­steu­er­reform III in Kraft. Betroffen davon sind Eigen­tümer mit einer quali­fi­zierten Betei­ligung von mindestens 10 Prozent. Erst ab dieser Quote greift die privi­le­gierte Besteuerung von Dividenden auf Privat­ver­mögen (sog. Teilbe­steuerung). Während sich diese privi­le­gierte Besteuerung bisher auf Bundes­ebene über 60 % der Betei­li­gungs­er­träge erstreckte, erhöht sich der zu besteu­ernde Teil ab Januar 2020 auf 70 %. Auf kanto­naler Ebene gilt neu ein Minimum von 50 %, im Kanton Zürich wird ab 2023 ein Satz von 60% gelten. Dadurch wird die Ausschüttung von Dividenden ein gutes Stück unattraktiver.

Wie verhält es sich beim Lohn?

Auf seinen eigenen Lohn bezahlt der Unter­nehmer Sozial­ver­si­che­rungs­ab­gaben, die bei Dividen­den­aus­schüt­tungen nicht bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund prüfen die Sozialversicherungsanstalten/Ausgleichskassen das Verhältnis zwischen Lohn und Dividende und akzep­tieren keine zu tiefen Löhne. Dabei wenden die Kassen ein zweistu­figes Prüfungs­schema an: Erstens die 10 % Dividenden-Regel, das heisst das Verhältnis der Dividende zum Unter­neh­menswert der Betei­ligung und zweitens der branchen­üb­liche Lohn.

Welches sind Ihre Schlussfolgerungen?

Die Diskussion nach den Präsen­ta­tionen war sehr lebhaft und zeigte einmal mehr die unter­schied­lichen Heraus­for­de­rungen und Facetten eines Unter­nehmens. Zusam­men­fassend möchte ich folgende drei Punkte festhalten:

  • Das Thema ist sehr komplex und es gibt keine Standard­lösung. Es lohnt sich, einen Spezia­listen beizu­ziehen, denn jeder Unter­nehmer sollte die verschie­denen Aspekte den Gegeben­heiten seines Unter­nehmens anpassen.
  • Unter­nehmer tendieren die Frage «Dividende versus Lohn» auf die Steuer­op­ti­mierung zu reduzieren. Doch die Lösung erfordert vor allem bei Famili­en­un­ter­nehmen weitere Überle­gungen. Hier spielen die verschie­denen Bedürf­nisse der Famili­en­mit­glieder eine wichtige Rolle und diese sind unter Umständen sehr unterschiedlich.
  • Sich in der heutigen Zeit selber keinen oder einen sehr tiefen Lohn auszu­be­zahlen ist nicht empfeh­lenswert. Einer­seits aus sozial­ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Fragen, anderer­seits im Hinblick auf eine mögliche Nachfolge, bei welcher sich eine mit Cash-Bestand gefüllte Bilanz unvor­teilhaft auswirken könnte.
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Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

notablog@rahnbodmer.ch


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