In eigener Sache

Keine Finanz­krisen mehr dank Vollgeld? Teil 2

Im letzten Eintrag zum Thema Vollgeld stellten wir fest, dass die vorlie­gende Vollgeld-Initiative die Sicht­ein­lagen zu 100% schützen will – und dies auch im Fall eines Konkurses einer Bank. Im Folgenden werden die umstrit­tenen Aspekte der Initiative thematisiert.

Dass die Initiative unsere Sicht­ein­lagen sicher macht, bestreiten auch die Gegner der Vorlage nicht. Ebenso einig ist man sich, dass es in einem Vollgeld­regime einfacher ist, eine Bank in Konkurs gehen zu lassen, falls dies notwendig ist. Welches sind dann aber die Nachteile der Initiative? Dabei geht es um die Fragen, ob mit Vollgeld Krisen verhindert werden können, die Kredit­ver­sorgung gewähr­leistet bleibt und mit welchen Konse­quenzen die Schwei­ze­rische Natio­nalbank (SNB) konfron­tiert wäre.

Die Kredit­schöpfung würde sich auf die Termin- und Sparein­lagen beschränken

Finanz­krisen können verschiedene Ursachen haben. Das typischer­weise gemeinsame Merkmal ist ein starker Anstieg der Verschuldung, die früher oder später nicht mehr tragbar ist. Dabei verhalten sich die Banken in der Regel prozy­klisch, weil sie im Aufschwung das Kredit­an­gebot mit der Buchgeld­schöpfung ausweiten bzw. die steigende Kredit­nach­frage befrie­digen und die Risiken häufig unter­schätzen. In der Regel bricht der Kredit­zyklus dann ein, wenn die Zinsen steigen oder defla­to­rische Tendenzen einsetzen und die Schuldner in Zahlungs­schwie­rig­keiten geraten. Abschrei­bungen auf den Kredit­po­si­tionen setzen die Banken unter Druck und sie schränken das Kredit­an­gebot ein, was ebenfalls prozy­klisch wirkt. Wenn sich eine Finanz­krise zuspitzt und sich auf die Finanz­märkte ausbreitet, bangen die Kundinnen und Kunden um ihre Einlagen. Wenn sich dann in der Folge lange Schlangen vor den Bankschaltern bilden, gerät die Bank in einen Abwärts­strudel, der nicht mehr aufhaltbar ist. Im Vollgeld­regime bliebe der Kredit­schöp­fungs­rahmen der Banken auf die Termin- und Sparein­lagen beschränkt. Somit wären die Banken gezwungen, den Kredit­zyklus zu «glätten», womit vermutlich auch die konjunk­tu­rellen Schwan­kungen weniger stark ausfallen würden. Dass damit Finanz­krisen verhindert werden könnten, ist aller­dings fragwürdig. Zum einen erfolgt der Schul­den­aufbau im Aufschwung nicht nur über Bankbi­lanzen. Die Banken selbst und die kapital­markt­fä­higen Unter­nehmen finan­zieren sich zu beträcht­lichen Teilen mit Anleihen. Oft sind die syste­mi­schen Risiken vergan­gener Banken­krisen auch von den sogenannten Schat­ten­banken ausge­gangen. Schliesslich können die Banken auch unter Druck geraten, wenn viele Kundinnen und Kunden ihre Termin- und Sparein­lagen kündigen oder der Inter­ban­ken­markt einfriert.

Bleibt die Kredit­ver­sorgung gewährleistet?

Dass die Rolle der Banken als «Kredit­ka­ta­ly­sa­toren» im Vollgeld­regime einge­schränkt wird, ist durchaus auch positiv zu werten. Aller­dings stellt sich die Frage, ob die Kredit­ver­sorgung gewähr­leistet bleibt. Von den gesamten Kunden­ein­lagen der Schweizer Banken im Umfang von CHF 1’800 Mrd. bestehen rund 30% aus Sicht­ein­lagen. Weil derzeit die Sicht­ein­lagen in fast vollem Umfang mit Noten­bankgeld gedeckt sind, müssten sich die Banken bei der Einführung des Vollgeld­re­gimes unmit­telbar keine neuen Finan­zie­rung­quellen erschliessen. Wenn die aktuell extrem hohe Überschuss-Liqui­dität durch die SNB mittel- und länger­fristig abgebaut wird, müsste sie wahrscheinlich die Kredit­vergabe mitfi­nan­zieren, indem sie den Banken Kredite gewährt. Einer der wichtigsten Punkte, der gegen ein Vollgeld­regime spricht, ist der Umstand, dass die Kredite ziemlich sicher verteuert werden. Die Kredit­banken wehren sich mit Händen und Füssen gegen die Initiative, weil sie die Sicht­ein­lagen als billigste Finan­zie­rungs­quelle verlieren würden und letztere via der Buchgeld­schöpfung nicht mehr verviel­facht werden könnte. Im Zuge der Ausla­gerung der Sicht­ein­lagen würden die Banken die höheren Finan­zie­rungs­kosten auf die Kredit­zinsen überwälzen, was das gesamt­wirt­schaft­liche Wachstum beein­träch­tigen könnte. In einer vertieften Beurteilung müssten den höheren volks­wirt­schaft­lichen Kredit­kosten die positiven Effekte eines sicheren Banken­systems gegen­über­ge­stellt werden.

Neue Rolle für die SNB?

Im Vollgeld­system hätte die Notenbank eine direkte Kontrolle über die Geldmenge M1 bzw. über die Zahlungs­mit­tel­menge, da diese ausschliesslich aus Vollgeld besteht und nicht mehr durch die Banken ausge­weitet werden kann. Dies würde bedeuten, dass die Notenbank die Geldpo­litik direkter und effek­tiver umsetzen kann. Vermutlich müsste die Notenbank das geldpo­li­tische Konzept ändern und die Stabi­li­täts­ziele nicht mehr mit den Leitzinsen, sondern mit der Geldmen­gen­steuerung zu erreichen versuchen. Damit könnte die SNB das Geldmen­gen­wachstum an das Wachs­tums­po­tenzial der Wirtschaft binden und für eine Verste­tigung der Geldpo­litik und damit der Inflation sorgen.

Die Vollgel­dinitiative verlangt, dass die SNB das Geld ohne Zins- oder Rückzah­lungs­ver­pflichtung an den Bund, die Kantone oder die Bürger ausgeben müsste. Die Initi­anten schätzen das «ausschüttbare Vermögen» in Form eines einma­ligen Sonder­ge­winns auf CHF 300 Mrd. und die jährlichen Transfers auf CHF 2 bis 4 Mrd. Aller­dings würde damit (nur) ein Vermö­gen­s­transfer von einer staat­lichen Institution(SNB) zu einer anderen (Bund oder Kantone) statt­finden. Die Debatte darüber ist ähnlich wie jene über die Gründung eines Staats­fonds, der mit den Anlagen der SNB alimen­tiert würde. Im Zusam­menhang mit dem Vermö­gen­transfer an den Staat stellt sich die Frage, ob die Notenbank ihre Ziele noch unabhängig umsetzen könnte. Wenn man sich vor Augen hält, dass alle Hyper­in­fla­tionen der Weltge­schichte ihren Ursprung in staatlich verord­neten Aktionen zur direkten oder indirekten Staats­fi­nan­zierung durch die Noten­banken hatten, wird man sich bewusst, dass die Unabhän­gigkeit der Geldpo­litik einen hohen Stellenwert behalten muss. Natürlich würde es in der Schweiz mit der Umsetzung der Vollgeld-Initiative nicht zu einer Verein­nahmung der SNB durch den Bund und die Kantone kommen, die SNB wäre aber gewiss vermehrt politi­schen Begehr­lich­keiten ausgesetzt.

Was meint die akade­mische Welt?

Der Bund, die SNB und allen voran die Gross­banken und die kredit­las­tigen Regio­nal­banken lehnen die Vollgeld-Initiative mit den erwähnten Vorbe­halten ab. Im Kreise der Ökonomen ist das Vollgeld­system umstritten. Neoli­berale Ökonomen kriti­sieren vor allem die Gefahr der direkten Staats­fi­nan­zierung, während das Haupt­ar­gument der postkeyne­sia­ni­schen Ökonomen, die für eine aktivis­tische Geld- und Fiskal­po­litik einstehen, in der möglichen Beein­träch­tigung des Kredit­an­gebots besteht.

Die Ziele der Vollgeld-Initiative, namentlich der bessere Schutz der Kunden­gelder und eine bessere Stand­haf­tigkeit des Banken­sektor in Krisen­zeiten, könnten auch mit einer regula­to­ri­schen Verschärfung der Kapital­vor­schriften angestrebt werden. Da die Schweizer Banken aber bereits höhere Eigen­ka­pi­tal­quoten erreichen müssen als die auslän­di­schen Banken (Basel III), steht aus Gründen der Wettbe­werbs­fä­higkeit der Schweizer Banken eine weiter­ge­hende Regulierung nicht zur Diskussion.


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